Markenrecht – die Marke macht’s
Eine Marke ist ein starkes Element im Geschäftsalltag. Mit Ihr verbindet man im Idealfall ganz bestimmte Wertvorstellungen. Jede Marke ist damit ein begehrenswertes immaterielles Wirtschaftsgut und gleichzeitig Marketinginstrument, insbesondere, wenn es um Konsumentenprodukte geht. Eintragung und Schutz einer Marke stehen daher im Interesse der Unternehmen, die Eigentümer einer Marke sind. Unter dem Schutz des Gesetzes stehen Marken, geschäftliche Bezeichnungen sowie geografische Herkunftsangaben. Und ohne juristischen Beistand tun sich bei der Nutzung einer Marke möglicherweise Hindernisse auf, die sich leicht vermeiden lassen.
Marken stehen für Produkte oder Dienstleistungen und ordnen diese einem bestimmten Unternehmen zu. Im Markenrecht geht es häufig um die Entstehung der Marke mit den zugehörigen Recherchen und Anmeldungen. In der Folge entsteht manches Problem bei Absicherung oder Erhalt der Marke. In Deutschland ist ein Schutz für angemeldete und eingetragene Marken ebenso möglich wie für Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr durch regelmäßige Benutzung eine gewisse Bedeutung erworben haben.
Wir betreuen unter anderen folgende Bereiche des Markenrechts:
- Überprüfung der Markenzeichen auf Eintragungsfähigkeit
- juristische Beratung bei der Suche nach einer passenden Marke
- vorgeschaltete Markenrecherche senkt das Konfliktpotential
- Wortmarke, Bildmarke, Formmarke
- Beratung und Vertretung bei Markeneintragungs-Widerspruch
- Beratung und Vertretung bei Lizenzverträgen
- Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen und deren Abwehr
- Verteidigung in Markenstrafsachen