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Rechtsanwalts- und
Patentanwaltskanzlei

Horst BAIER
Erlaer Straße 23
08340 Schwarzenberg
RA-Horst-Baier@t-online.de
Tel.: 03774 / 22391
Fax: 03774 / 25467

Patentrecht

Bei Patenten und Geschmacksmustern geht es zum einen um Innovationen. Wichtiger ist aber deren wirtschaftliche Verwertbarkeit. Ein Patent gibt dem Inhaber das exklusive Verwertungsrecht. Parallel erhält er ein Verbietungsrecht gegenüber unberechtigter Fremdnutzung. Erfindungen erhalten gem. §1 Abs. 1 Patentgesetz auf Antrag das Prädikat Patent, wenn sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. „Erfindung“ ist eine technische Lösung für ein technisches Problem, die unter Zuhilfenahme der sog. erfinderischen Tätigkeit das Problem löst. Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Patengesetz).

Geschmacksmusterrecht

Das Geschmacksmustergesetz schützt zweidimensionale „Muster“ (z.B. Stoffmuster) sowie dreidimensionale Modelle. Voraussetzung ist, dass die Muster oder Modelle gewerblicher Gegenstände den ästhetischen Farb- oder Formsinn ansprechen.

Darüber hinaus wird die gestalterische Tätigkeit des Designers hervorgehoben, um die Besonderheiten des Gegenstandes zu beschreiben. Das neue Geschmacksmusterrecht schützt besonders die äußeren Gestaltungsformen. Damit sind die Designs technischer Geräte oder die von Verbrauchsgegenständen gleichermaßen schutzfähig wie beispielsweise Verpackungen.

Wir betreuen unter anderen folgende Bereiche des Patentrechts:

  • Prüfung der Patentlage
  • Anmeldung von Patenten
  • Anmeldung von Geschmacksmustern
  • Anmeldung von Gebrauchsmustern
  • Beratung und Vertretung bei Lizenzverträgen
  • Vertretung von ausländischen Patenanmeldern vor dem Deutschen Patentamt
  • Verteidigung von Patenten und Gebrauchsmustern