Rechtsanwalts- und
Patentanwaltskanzlei

Horst BAIER
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08340 Schwarzenberg
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Urheberrecht – geistiges Eigentum schützen

Urheberrecht steht bei uns für ein exklusives Recht. Es geht darum, wer ein literarisches, musisches oder auf andere Weise künstlerisches Original in Kopie nutzen darf. Eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz ist normalerweise die eigene, persönliche und geistige Schöpfung – auch aus Bereichen der Wissenschaft. Daher umfasst dieser weite Bereich ebenso Ton- und Bildaufnahmen wie Darbietungen eines Künstlers oder auch Software. Für diesen Zweig gibt es beispielsweise Sonderregelungen innerhalb des Urhebergesetzes.

Der aus dem anglo-amerikanischen Raum stammende Begriff „Copyright“ ist dabei nicht identisch mit der deutschen Charakterisierung. Bei uns geht es nicht allein um den Schutz vor Kopien, sondern auch den Schutz vor öffentlicher Wiedergabe, Verbreitung, Übersetzung, Änderung, Aufnahme etc. Das gilt für ein Gesamtwerk sowie auch wesentliche Teile davon oder daraus.

Wir betreuen unter anderen folgende Bereiche des Urheberrechts:

  • Herstellungsauftrag für Werke
  • Produktionsvertrag
  • Softwareüberlassungsvertrag
  • Softwareerstellungsvertrag
  • AGB Erstellung
  • Agenturvertrag
  • Urheberrecht für Arbeitnehmer
  • Übersetzervertrag
  • Nutzungsvereinbarungen und Lizenzvertrag
  • Verlagsvertrag